Aufgaben
Gemäß § 2 der Satzung des Marschenverbandes ist der Zweck des Verbandes, den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder zu fördern, gemeinsame Interessen zu vertreten und sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Maßgebend sind hierbei der Küstenhochwasserschutz, die Wasserwirtschaft und der Naturschutz sowie die Landschaftspflege.
Zu den aktuell anstehenden Aufgaben des Marschenverbandes zählen zum Beispiel:
- Die im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) aufzustellenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Marschengewässer sollen innerhalb des Marschenverbandes gemeinsam abgestimmt werden.
- Die dringend erforderliche Außentiefunterhaltung und deren Problemstellungen können verstärkend über den Marschenverband an den zuständigen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz herangetragen werden.
- Die sich im Rahmen der Elbvertiefung ergebenden Fragestellungen und daraus resultierenden Auswirkungen sollen übergreifend vom Marschenverband bearbeitet werden.
- Um einen wirtschaftlichen Bezug von Energie sicherstellen zu können, wird über den Marschenverband das dafür erforderliche, immer aufwendiger werdende Vergabeverfahren organisiert.
Böschungssicherung mit Hilfe von Faschinen an der Soholmer Au.